Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Brilon
Am Amtsgericht Brilon sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Brilon
- Garage, Einfamilienhaus7. Oktober 2026Garage, Einfamilienhaus in Marsberg34431 MarsbergAmtsgericht Brilon120.000 €
- unbebautes Grundstück, Garage, Mehrfamilienhaus, zwei Garagen mit Werkstatt7. Oktober 2026unbebautes Grundstück, Garage, Mehrfamilienhaus, zwei Garagen mit Werkstatt in Brilon59929 BrilonAmtsgericht Brilon195.000 €
- Eigentumswohnung7. Oktober 2026Eigentumswohnung in Brilon59929 BrilonAmtsgericht Brilon22.000 €
- Garage, Mehrfamilienhaus28. Oktober 2026Garage, Mehrfamilienhaus in Brilon59929 BrilonAmtsgericht Brilon220.000 €
- Einfamilienhaus25. November 2026Einfamilienhaus in Marsberg34431 MarsbergAmtsgericht Brilon50.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Brilon
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Brilon?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Brilon 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Brilon?
Der nächste Termin ist am 7. Oktober 2026 um 10:00: Garage, Einfamilienhaus in Marsberg, Amtsgericht Brilon.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Brilon zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Brilon. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Brilon?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 120.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.